Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Burgdorff Consulting GmbH, Hertistrasse 24, 8304 Wallisellen, CHE-335.031.681 MWST, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt im Bereich der Digitalisierungs-, IT- und Prozessberatungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungs- Implementierungs- und Programmierungsdienstleistungen im Bereich Digitalisierung, IT-Prozesse, IT-Beratung, Software, Automatisierung und angrenzenden Bereichen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuell getroffenen Vereinbarung.

  1. Art der Leistung

Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstleistungen im Sinne von Art. 394 ff. OR dar.

Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, sondern lediglich eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung.

Empfehlungen, Konzepte und Einschätzungen stellen keine Garantien für das Erreichen bestimmter Ziele (z. B. Umsatz, Kosteneinsparungen, Förderzusagen, technische Ergebnisse) dar.

  1. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail ausreichend, mündliche Vereinbarung oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme durch den Auftragnehmer zustande.

  1. Änderungen des Leistungsumfangs

Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden separat abgerechnet und müssen zusätzlich vergütet werden.

Änderungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Projektlaufzeiten haben. Entsprechende Anpassungen werden dem Auftraggeber vor Umsetzung mitgeteilt.

  1. Abnahme der Leistungen

Projektleistungen gelten als abnahmefähig, sobald sie dem Auftraggeber zur Prüfung übergeben wurden. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Kalendertagen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

Bei mehrphasigen Projekten sind Teilabnahmen zulässig. Abgenommene Teilleistungen können nicht mehr beanstandet werden.

  1. Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stunden- oder Tagessatzbasis gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST). Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

  1. Ausfallhonorar

Werden vereinbarte Termine oder Aufträge durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Vergütung für den ausgefallenen Zeitraum zu berechnen.

  1. Festpreisaufträge

Bei Festpreisaufträgen wird der vereinbarte Festpreis unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme oder einem vorzeitigen Abbruch durch den Auftraggeber vollständig berechnet, sofern der Auftragnehmer leistungsbereit war oder bereits mit der Leistungserbringung begonnen hat.

  1. Kündigung

Unbefristete Verträge können von beiden Parteien, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten.

Festpreisaufträge bleiben von einer Kündigung unberührt (siehe Regelung zu Festpreisaufträgen).

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für Lieferungen von durch den Auftraggeber beauftragten Drittfirmen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind vom Auftragnehmer beauftragte Subunternehmer (siehe Punkt 18).

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern kein Zahlungsziel ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR, angemessene und rechtlich zulässige Mahngebühren zu erheben, sowie sämtliche Kosten, die durch die Einleitung und Durchführung einer Betreibung oder anderer rechtlicher Massnahmen entstehen, dem Auftraggeber weiterzubelasten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug noch nicht erbrachte Leistungen zurückzuhalten oder laufende Leistungen vorübergehend auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Fristen einzuhalten, solange sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug befindet.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber-, Schutz- und Immaterialgüterrechte an erstellten Konzepten, Dokumentationen, Software, Analysen, Methoden und Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, erst nach vollständigem Zahlungseingang sämtlicher geschuldeter Vergütungen.

Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.

  1. Vorhandenes Know-how

Vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prozesse, Softwarebestandteile und Fachwissen des Auftragnehmers bleiben dessen alleiniges Eigentum.

Durch die Vertragserfüllung werden keine Eigentums- oder ausschliesslichen Nutzungsrechte an diesem Know-how übertragen.

  1. Externe Leistungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Mängel von Drittanbietern, insbesondere Software, Cloud-Diensten, Hosting-Anbietern, APIs oder Plattformen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionalität externer Systeme.

  1. Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen geeignete Subunternehmer oder Dritte beizuziehen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der Leistungen verantwortlich, auch wenn Subunternehmer eingesetzt werden.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche beigezogenen Subunternehmer zur Einhaltung der Vertraulichkeit sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) verpflichtet werden.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Subunternehmer erfolgt ausschliesslich im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang

  1. Referenzrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen (Name, Logo, Kurzbeschreibung der Leistung).

Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Bereits veröffentlichte Referenzen müssen nicht rückwirkend entfernt werden.

  1. Force Majeure

Keine Partei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, insbesondere bei Naturereignissen, behördlichen Massnahmen, Strom- oder Internetausfällen, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs.

In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.

  1. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG).

Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

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